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Was bedeutet "Cross Border Leasing"?

Wir haben bei der Bezirksvertretungssitzung am 17. Februar 2004 dem Vollausbau des Kanalnetzes in Hietzing nicht zugestimmt, weil dieser mit Mitteln aus einer "Cross Border Leasing" (CBL)-Transaktion finanziert wird. In Österreich wurden auf diese Weise auch bereits Autobahnen, Teile der Wiener U-Bahn, Kraftwerke und Bahnhöfe verleast.

Bei CBL handelt es sich darum, dass ein US-Investor eine kommunale Einrichtung außerhalb der USA (z.B. in Europa) least, und die betreffende Stadt oder Gemeinde diese wieder zurück least. Daraus ergeben sich für den Investor Steuervorteile in den USA. Nach 30 Jahren hat die Stadt die Option, den Vertrag zu beenden. Wenn nicht, geht die kommunale Anlage schließlich ganz in das Eigentum des US-Investors über, der dann einen privaten Betreiber beauftragen kann.

So lange gibt es eine "doppelte Eigentümerschaft", aber Gerichtsstand ist New York. Die Stadt verpflichtet sich außerdem, den Wert des Objektes so zu erhalten, wie er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist. Es kann also nicht zu Kosteneinsparungen kommen, wenn z.B. eine Kanalanlage wegen reduziertem Wasserverbrauchs rückgebaut werden könnte oder wenn die Anlage nicht ausgelastet ist. Dann hätte der US-Investor nämlich das Recht auf Schadenersatzforderungen. "Der kurzfristige Vorteil jetzt in der Gegenwart kann sich auf diese Weise in der Zukunft als teurer Nachteil und als ökologisch kontraproduktiv erweisen", meint dazu ein CBL-Kritiker von "Business Crime Control", Köln.

Louise Roth



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