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Klimt-Villa: Die Würfel sind noch nicht gefallen!

Für Befremden bei einigen ZuhörerInnen sorgte eine Mitteilung von Bezirksvorsteher Gerstbach in der Sitzung der Bezirksvertretung am 17.Februar. Diese lautete:

"Am 26. Jänner 2004 wurde im Finanzministerium die Klimt-Villa unter vier Bietergruppen versteigert. Ausrufungspreis war EUR 600.000,-. Ersteigert wurde die Villa samt Nebengebäuden und Garten um EUR 685.000,- von der Projektentwicklung GmbH "WIMO", die mit dem Verein Kinderzentrum Hietzing kooperiert. Geplant ist vom Käufer, die Villa für Ausstellungszwecke zu nutzen. Im sogenannten "Flachbau" soll der Kindergarten untergebracht werden. In den Verkaufsbedingungen ist die Kooperation mit dem Klimtverein abgesichert. Um den Verkauf des Areals finalisieren zu können, werden vom Finanzministerium gesetzliche Schritte eingeleitet."

Unerwähnt blieb, dass die Hietzinger Bezirksvertretung am 19.Februar 2003 einstimmig einen (auf eine grüne Initiative zurück gehenden) Antrag beschlossen hat, das Areal der sogenannten "Klimt-Villa" in der Feldmühlgasse 11 in öffentlichem Besitz zu belassen, es sei denn, eine Eigentumsübertragung an eine gemeinnützige Stiftung zum Zwecke der Erhaltung des kulturellen Erbes brächte einen besseren Schutz mit sich. In der Begründung wurde ausdrücklich die "Gemeinnützige Österreichische Baukultur-Privatstiftung" genannt, die mit dem "Verein Gedenkstätte Gustav Klimt" eine Plattform gegründet hat. Der Verein hat also durchaus kein Naheverhältnis zu WIMO GmbH (die Abkürzung steht für "Wien-Moskau"), wie durch die Mitteilung vielleicht suggeriert werden könnte. Auch von ÖVP-Bezirksvorsteher-Stellvertreterin Drlik, die im Vorjahr den oben erw. Antrag mit unterstützt hat, kam keine Kritik an der Mitteilung oder auch an der Vorgangsweise, dass offenbar von Beamten des Finanzministeriums nach Öffnung der Anbote eine Lizitation stattfand, die Qualitätskriterien völlig außer Acht ließ.

Doch erst muss noch das Parlament entscheiden. Das Bundesimmobiliengesetz 2000 (BGBl. I, Nr.141/2000) enthält nämlich in seiner Anlage B eine Liste historischer Objekte, die "wegen der historisch-kulturellen Bedeutung des Gebäudes oder seines Inhaltes" im Eigentum des Bundes zu verbleiben haben. Auch die "Klimt-Villa" ist dort aufgelistet. Die Unverkäuflichkeit muss also vom Nationalrat aufgehoben werden. Es wäre zu wünschen, dass dessen MandatarInnen die Willensäußerung der Hietzinger Bezirksvertretung ernster nehmen als Minister Grassers Beamte.

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