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Klimt-Villa aktuell

Der Sommer 2004 war auch für die sogenannte Klimt-Villa in der Feldmühlgasse 11 eine heiße Zeit: Im Juni konnte nach Anstrengungen des Vereins Gedenkstätte Gustav Klimt (in Form von Bewusstseinsbildung bei den Finanzausschussmitgliedern des Parlaments) erreicht werden, dass die Liegenschaft, auf der sich von 1912 bis 1918 Klimts letztes Atelier befand, vorläufig nicht aus der Liste der wegen ihres historischen Werts unveräußerlichen Objekte des Bundes gestrichen wird.

Ein weiterer Durchbruch gelang bei einer Sondersitzung der Hietzinger Bezirksvertretung am 28. Juli. Wir brachten neuerlich den Antrag ein, den derzeitigen Flachbau im Garten der Klimt-Villa, der nach der gültigen Widmung durch einen Bau mit 10,5 m Traufenhöhe (Bauklasse II) ersetzt werden kann, auf Bauklasse I rückzuwidmen, um das Ensemble inklusive Garten möglichst zu schonen. Während ein Antrag gleichen Inhalts noch am 19. Februar 2003 in den Bauausschuss zugewiesen und dort von ÖVP und SPÖ abgelehnt worden war, hatte sich diesmal die Situation geändert, da das Wirtschaftsministerium selbst in den Auflagen für den Verkauf der Klimt-Villa u.a. festgelegt hat, dass die Nebengebäude nur einstöckig sein sollen. Der Antrag forderte also bloß eine widmungsrechtliche Absicherung der Auflagen, auf die alle Parteien sich immer wieder berufen.

Nach längerer Diskussion wurde der Grün-Antrag schließlich von SPÖ, FPÖ, GRÜNEN, LIF und einem Teil der ÖVP, die zunächst dagegen war, angenommen. Nur 4 ÖVP-MandatarInnen stimmten dagegen.

Unsere grüne Position ist Folgende: Da bei möglichen Käufern entweder der Klimt-Bezug der Gedenkstätte oder die finanzielle Tragfähigkeit des Projekts möglicherweise unsicher scheinen, wäre es am Besten, wenn der Bund in absehbarer Zeit die Klimt-Villa überhaupt nicht verkauft, sondern (um den Preis der Betriebskosten) dem sehr engagierten Verein weiter für Veranstaltungen und zur Nutzung überlässt. Dies würde - im Zusammenhang mit einer Rückwidmung des Flachbaus - gewährleisten, dass die Liegenschaft nicht zum Spekulationsobjekt wird. Ein Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt wäre, wenn sich bessere Perspektiven ergeben, immer noch möglich.

Leider war die Antwort von DI Rudolf Schicker (SPÖ), amtsführender Stadtrat für Stadtentwicklung und Verkehr, vom 10. September 2004 ernüchternd. Ihr Wortlaut:

"Zu dem in der Sitzung der Bezirksvertretung am 28. Juli 2004 eingebrachten Antrag (BV 13 - S-1191/04) betreffend die Feldmühlgasse 11 möchte ich Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung, Folgendes mitteilen:
Der gegenständliche Bereich auf dem Areal der Klimtvilla liegt parallel zur Verbindungsbahn an der verlängerten Wittegasse und soll durch die verordnete maximale Gebäudehöhe von 10,5 m auch dem baulichen Schallschutz dienen. Der laut Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plandokument 7256, Beschluss des Gemeinderates vom 2. Juni 1999, Pr. Zl. 135 GPZ/99) mögliche Baukörper passt sich der Höhenverteilung der in der Nachbarschaft befindlichen Baulichkeiten an und rahmt den Park der Klimtvilla ein. Er soll eine stadtgestalterisch wirksame Gebäudekante als räumlichen Abschluss zur Verbindungsbahn hin bilden. Eine Umwidmung wird aus den genannten Gründen abgelehnt. Dem Grundeigentümer steht es frei, für den Verkauf bestimmte Auflagen zu bestimmen, die dann durch privatrechtliche Verträge bindend gemacht werden können. Die Widmung stellt die maximal zu errichtende Kubatur dar, eine Unterschreitung derselben steht nicht im Widerspruch zur bestehenden Widmung, da die Bauklasse II mindestens 2,5 m und in diesem Fall die beschränkte Gebäudehöhe maximal 10,5 m betragen darf.
Eine Ausnahme nach § 69 der Bauordnung für Wien wäre bei einer Unterschreitung der Gebäudehöhe innerhalb der Bauklasse daher nicht erforderlich."


Diese Antwort des Planungsstadtrats auf den Antrag ist aus folgenden zwei Gründen unbefriedigend:

Erstens: Der Schallschutz mag ein Argument sein, wenn JETZT gebaut wird, doch wird von den ÖBB immer wieder darauf verwiesen, dass mit Fertigstellung des Lainzer Tunnels (ca. 2011) auf der gesamten Strecke der Verbindungsbahn einerseits der laute Güterverkehr reduziert wird und andererseits Lärmschutzeinrichtungen geschaffen werden. Dann wäre also der Bauriegel nicht mehr zwingend notwendig.

Zweitens: Dass es dem Grundeigentümer frei steht, niedriger zu bauen als die maximal zulässigen 10,5 m Traufenhöhe, ist schon klar. Doch wurde der Antrag genau deswegen gestellt, um NICHT vom Goodwill eines Grundeigentümers (wer immer dies in Zukunft sein mag) abhängig zu sein! Beispiele, wo Eigentümer aus Nächstenliebe oder Kulturinteresse auf die ihr rechtlich zustehende Ausnützung der Kubatur und Bauhöhe verzichtet haben, sind (nicht nur in Hietzing) mehr als rar!
Deshalb kann nur eine Reduktion der maximalen Bauhöhe wirklich gewährleisten, dass Spekulation auch in Zukunft verhindert wird.

Ein Umdenken auch der Stadt Wien in dieser Frage wäre also sehr wünschenswert.

Gerhard Jordan

Früherer Bericht

Klimt-Villa Flachbau Garten
Dieser Flachbau im Garten der Klimt-Villa soll möglichst flach bleiben - ein mehrheitlicher Wunsch des Bezirkes, der jedoch vom zuständigen SPÖ-Stadtrat abgelehnt wird.

 


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