(Adresse dieser Seite: )
Pflegekräfte anmelden - aber wie?

Haben Sie schon einmal - wie ich - versucht, eine/n Nicht-ÖsterreicherIn als "geringfügig beschäftigt" über Dienstleistungsscheck oder beim AMS anzumelden? Zwei Ungarinnen, A und B, erklärten sich bereit, im Hause meiner betagten und pflegebedürftigen Tante zu arbeiten. Bei A war die Anmeldung von Amts wegen kein Problem. Ihr Mann arbeitet in Österreich, die beiden haben hier einen Wohnsitz und verfügen über ein österreichisches Bankkonto. A selbst hat die Freizügigkeitsbescheinigung, die beste Form der Arbeitsbewilligung. Wir vereinbarten eine Anmeldung per Dienstleistungsscheck und ich fand heraus, dass diese Schecks in Graz bei der "Krankenkasse für Eisenbahnen und Bergbau" abgerechnet werden, wohin sie vom Arbeitnehmer geschickt werden müssen. Als ich in einer Trafik einen Dienstleistungsscheck verlangte, wusste die Verkäuferin nicht Bescheid; in einer anderen Trafik hatte ich mehr Glück und bekam den Scheck. Auf der Post erhielt ich zur Antwort: "Haben wir nicht. Das gibt es nur auf der Hauptpost, aber auch da nicht sicher."

Der Versuch B anzumelden verlief ganz anders, da sie keinen von A's Vorteilen hat. Einige dieser Mängel, Wohnadresse und Bankkonto, konnten wir beheben. Als ich in Graz anfragte, ob das für eine geringfügige Beschäftigung über Dienstleistungsscheck genüge, erfuhr ich, dass auch dafür eine Arbeitsbewilligung notwendig sei und der/diejenige obendrein bereits ein Jahr legal in Österreich gearbeitet haben müsse. Also beschloss ich, B einfach beim AMS als "geringfügig beschäftigt" anzumelden, wofür - so fand ich heraus - nur das AMS in Kagran zuständig ist. Dort übergab ich das ausgefüllte Formular einer netten Beamtin, die mir mitteilte, dass der Antrag erst bewilligt werden müsse, was mich überraschte. Die bloße Anmeldung genügte also auch hier nicht! Eine Woche später wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass der Antrag abgelehnt sei, weil die Quote der in Wien arbeitenden AusländerInnen bereits zu hoch sei.

Nun erkundigte ich mich nach den vorjährigen (2006) Erleichterungen bezüglich der PflegerInnen und erfuhr, dass diese vorläufig keine Arbeitserlaubnis mehr brauchen und einfach bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden können. Das ginge aber nur, wenn der/die BetreuerIn aus einem EU-Land stamme, die zu betreuende Person mindestens Pflegestufe 3 hätte, die Versicherungsbeiträge entrichtet würden und die Bezahlung nach den vorgegebenen Stundenlöhnen erfolge. B's Versicherungskarte für die gesamte EU, gültig bis 2010, sei kein Ersatz für die in Österreich vorgeschriebene Versicherung. Vom AMS wurde mir noch mitgeteilt, dass eine Pflegerin 120 Stunden pro Monat angemeldet werden müsse, was der Gebietskrankenkasse nicht bekannt war. Da verpflichtende 120 Stunden pro Monat eine Legalisierung sehr teuer und somit unmöglich machen würden, wandte ich mich telefonisch an das Arbeitsministerium und sprach mit Herrn Dr. Deutsch. Er wusste am besten Bescheid, aber ob wirklich 120 Stunden pro Monat vorgeschrieben sind, wusste auch er nicht - und verwies mich an die Krankenkasse (!). - Seufz!

Ich warte nun auf die von der Regierung für Juni angekündigten Neuerungen für Pflegekräfte!?

Lore Brandl-Berger


 


Seite geändert am 1 April, 2007 / Home / Kontakt: hietzing@gruene.at, Tel. 4000 / 81 832