Sitzung der Bezirksvertretung Hietzing am 18. September 2002

BR Mag. Gerhard JORDAN; Die Grünen
BR Gerold Hermann SCHMIDT; ÖVP
BR Walter WIPP; SPÖ
BR Günter KASAL; FPÖ
BR Thomas WIESHOFER; LIF

Resolutionsantrag

Die Bezirksvertretung Hietzing vertritt die Auffassung, dass die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen nicht ausreichen, um illegalen Abbrüchen in Schutzzonen wirksam begegnen zu können und unterstützt daher alle Bestrebungen, die eine entsprechende Reform der Wiener Bauordnung (insbesondere eine Erhöhung des geltenden Strafrahmens) zum Ziel haben.

Begründung

Am 28. und 29. Juni 2002 wurde in einer Nacht- und Nebelaktion, unmittelbar zu Beginn der Urlaubssaison, das um 1860 errichtete und zum Ensemble der "Klimt-Villa" gehörende sogenannte "Maculan-Haus" zwischen Feldmühlgasse 9 und Hummelgasse (Unter Sankt Veit) abgerissen, obwohl es in einer vom Wiener Gemeinderat am 17.März 2000 beschlossenen Schutzzone (Plandokument Nr. 7285) liegt.
Da das besagte Haus noch stärker als die (1923 umgebaute) "Klimt-Villa" dem damaligen Gebäude ähnelte, in dem sich von 1912 bis 1918 Gustav Klimts letztes Atelier befand, und da es konkrete Überlegungen zur Nutzung des Areals der "Klimt-Villa" von interessierten und engagierten BürgerInnen und Vereinen gab und gibt, stellt der Abbruch eines Teils des Ensembles in der Feldmühlgasse, das bereits weit über die österreichischen Grenzen hinaus Beachtung gefunden hat, einen besonders kulturverachtenden Akt dar.
Um ähnliche Eingriffe in Zukunft zu verhindern, sollte durch eine entsprechende Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen eine wirkungsvolle Hemmschwelle für "Nachahmungs-Täter" geschaffen werden. Insbesondere die geringe Höhe des Strafrahmens (lt. § 135 BO maximal 21.000 € Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen) und die mangelnde Möglichkeit, bei illegalen Abbrüchen eine unbefristete Bausperre über das betreffende Grundstück zu verhängen, verhindern wirkungsvolle Konsequenzen.


Einstimmig angenommen.

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Seite geändert am 3 Oktober, 2002