Bezirksvertretungssitzung Hietzing, 19. Februar 2003
BR Mag. Gerhard JORDAN, GRÜNE
BR Brigitte OFNER, FPÖ

ANTRAG

Die zuständigen Stellen der Stadt Wien werden aufgefordert, unverzüglich eine Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans des Grundstücks Feldmühlgasse 11 vorzubereiten und einzuleiten, die folgende Änderungen gegenüber der derzeitigen Widmung (Plandokument 7256, beschlossen vom Wiener Gemeinderat am 2.Juni 1999) vorsieht:

1. Änderung beim Block im nordwestlichen Bereich des Grundstücks von Bauklasse II mit 10,5 Meter auf Bauklasse I mit 4,0 Meter bei unveränderter bestehender Baufluchtlinie.

2. Änderung des derzeit lediglich gärtnerisch auszugestaltenden Gartens auf "Epk" (Parkanlage), unter Beibehaltung der besonderen Bebauungsbestimmung, die die Errichtung von ober- und unterirdischen Baulichkeiten untersagt.

3. Änderung der Gebäudehöhe der "Klimt-Villa" von 7,5 auf 4,5 Meter mit einer besonderen Bebauungsbestimmung, die Änderungen im derzeitigen Bestand, sofern diese über der neuen Bauhöhe liegen, nur zu Zwecken der Restaurierung erlauben.

4. Die zuständigen Stellen der Stadt Wien werden ferner ersucht, eine sofortige Bausperre über die Liegenschaft Feldmühlgasse 11 zu verhängen um zu verhindern, dass vor einem Abschluss der Umwidmung "vollendete Tatsachen" geschaffen werden.

BEGRÜNDUNG

Seit zwei Jahren wurde und wird die Umgebung der "Klimt-Villa" (Feldmühlgasse 11) systematisch verbaut: Im Bereich der nördlichen Feldmühlgasse/Auhofstraße errichteten drei Bauträger Wohnanlagen, in der Feldmühlgasse 12 wird das biedermeierliche "Harta-Haus" trotz einstimmigen Beschlusses der Bezirksvertretung abgerissen und durch einen Neubau mit 15,90 Firsthöhe ersetzt, und auch das im Sommer 2002 illegal abgerissene "Maculan-Haus" in der Feldmühlgasse 9, das den noch am originalsten erhaltenen Teil des Ensembles dargestellt hatte, soll einem Neubau weichen.

Gegen Kritik an Ortsbildverschandelung und Bauspekulation wird immer wieder ins Treffen geführt, dass Höhe, Kubatur und Ausmaß der Neubauten sich an bestehende Widmungen halten und daher rechtlich nicht zu verhindern sind, auch wenn auf das Ortsbild keine Rücksicht genommen und ein kulturell wertvolles Ensemble immer mehr zerstört wird.

Bald wird nur noch die "Klimt-Villa" selbst und deren Garten als lohnendes Objekt für Profitmaximierung übrigbleiben. Um dies zu verhindern, muss möglichst schnell eine Umwidmung stattfinden, die eine Zerstörung wirtschaftlich uninteressant macht.


Von ÖVP und SPÖ gegen die Stimmen von FPÖ und GRÜNEN (LIF abwesend) dem Bauausschuss zugewiesen. In der Sitzung des Bauausschusses am 24.März 2003 wurde der Antrag von ÖVP und SPÖ abgelehnt.

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Seite geändert am 27 Mai, 2003