Bezirksvertretungssitzung Hietzing,
19. Februar 2003
BR Mag. Gerhard JORDAN, GRÜNE
BR Brigitte OFNER, FPÖ
ANTRAG
Die zuständigen Stellen der Stadt Wien werden aufgefordert, unverzüglich eine
Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans des Grundstücks Feldmühlgasse
11 vorzubereiten und einzuleiten, die folgende Änderungen gegenüber der derzeitigen
Widmung (Plandokument 7256, beschlossen vom Wiener Gemeinderat am 2.Juni 1999)
vorsieht:
1. Änderung beim Block im nordwestlichen Bereich des Grundstücks von Bauklasse
II mit 10,5 Meter auf Bauklasse I mit 4,0 Meter bei unveränderter bestehender
Baufluchtlinie.
2. Änderung des derzeit lediglich gärtnerisch auszugestaltenden Gartens auf
"Epk" (Parkanlage), unter Beibehaltung der besonderen Bebauungsbestimmung, die
die Errichtung von ober- und unterirdischen Baulichkeiten untersagt.
3. Änderung der Gebäudehöhe der "Klimt-Villa" von 7,5 auf 4,5 Meter mit einer
besonderen Bebauungsbestimmung, die Änderungen im derzeitigen Bestand, sofern
diese über der neuen Bauhöhe liegen, nur zu Zwecken der Restaurierung erlauben.
4. Die zuständigen Stellen der Stadt Wien werden ferner ersucht, eine sofortige
Bausperre über die Liegenschaft Feldmühlgasse 11 zu verhängen um zu verhindern,
dass vor einem Abschluss der Umwidmung "vollendete Tatsachen" geschaffen werden.
BEGRÜNDUNG
Seit zwei Jahren wurde und wird die Umgebung der "Klimt-Villa" (Feldmühlgasse
11) systematisch verbaut: Im Bereich der nördlichen Feldmühlgasse/Auhofstraße
errichteten drei Bauträger Wohnanlagen, in der Feldmühlgasse 12 wird das biedermeierliche
"Harta-Haus" trotz einstimmigen Beschlusses der Bezirksvertretung abgerissen
und durch einen Neubau mit 15,90 Firsthöhe ersetzt, und auch das im Sommer 2002
illegal abgerissene "Maculan-Haus" in der Feldmühlgasse 9, das den noch am originalsten
erhaltenen Teil des Ensembles dargestellt hatte, soll einem Neubau weichen.
Gegen Kritik an Ortsbildverschandelung und Bauspekulation wird immer wieder ins Treffen geführt, dass Höhe, Kubatur und Ausmaß der Neubauten sich an bestehende Widmungen halten und daher rechtlich nicht zu verhindern sind, auch wenn auf das Ortsbild keine Rücksicht genommen und ein kulturell wertvolles Ensemble immer mehr zerstört wird.
Bald wird nur noch die "Klimt-Villa"
selbst und deren Garten als lohnendes Objekt für Profitmaximierung übrigbleiben.
Um dies zu verhindern, muss möglichst schnell eine Umwidmung stattfinden, die
eine Zerstörung wirtschaftlich uninteressant macht.
Von ÖVP und SPÖ gegen die Stimmen
von FPÖ und GRÜNEN (LIF abwesend) dem Bauausschuss zugewiesen. In der Sitzung
des Bauausschusses am 24.März 2003 wurde der Antrag von ÖVP und SPÖ abgelehnt.
Zurück zur Hietzinger Startseite
Seite geändert am 27 Mai, 2003