Bezirksrat Mag. Gerhard Jordan (GRÜNE) stellt in der Sitzung der Bezirksvertretung Hietzing am 17. Februar 2004 folgende

ANFRAGE
an den Herrn Bezirksvorsteher
zur möglichen Umwidmung des Gartens der Villa Primavesi

1.) Wann haben Sie zum ersten Mal erfahren, dass der Wunsch besteht, einen Teil des Gartens der Villa Primavesi in der Gloriettegasse 14-16 zu verbauen?

2.) Trifft es zu, dass es ein Gutachten der für Stadtbildfragen zuständigen Magistratsabteilung 19 gibt, in dem stehen soll, dass neben der hochrangigen künstlerischen, historischen und kulturellen Bedeutung der Villa und der Nebengebäude auch der Garten, insbesondere auch der für eine Bebauung zur Diskussion stehende westliche Gartenteil als Reminiszenz an die einstigen Landschaftsgärten in seiner heutigen Form unbedingt erhaltenswert sei?

3.) Wenn ja, welches Datum trägt dieses Gutachten, und wann haben Sie es zum ersten Mal erhalten bzw. davon gehört?

4.) Trifft es zu, dass laut Recherchen der Magistratsabteilung 19 der westliche Teil des Gartens der Villa Primavesi bereits 1913 von Josefine Skywa, der Lebensgefährtin von Robert Primavesi und Bauherrin der Villa, gekauft wurde?

5.) Zu welchen Konditionen ging die Liegenschaft Gloriettegasse 14-16 im Jahr 1999 vom ÖGB an den derzeitigen außerbücherlichen Eigentümer (BAWAG-PSK Immobilien) über?

6.) Welche genauen Summen an Steuergeldern ("Kulturschilling", usw.) sind seit 1980 in die Erhaltung der Villa Primavesi geflossen (bitte um genaue Auflistung von Betrag und Jahr)?

7.) Bezieht sich Ihre Aussage "Wir als Bezirk sind natürlich dafür, dass dieses Kulturdenkmal möglichst so unversehrt erhalten bleibt, wie wir es jetzt sehen." in der ORF-Sendung "Treffpunkt Kultur" am 7.Juli 2003 auch auf den Garten der Villa Primavesi?

8.) Sind sie bereit, die Argumente für und wider eine mögliche Umwidmung des westlichen Teils des Gartens der Villa Primavesi vor der Abstimmung in der Bezirksvertretung einer öffentlichen Diskussion zu unterziehen?

BEGRÜNDUNG

Das betreffende Grundstück liegt in einer Schutzzone, der Garten ist als "Spk" (Grünland-Schutzgebiet Parkschutzgebiet) festgesetzt. Der § 7 (1a) der Wiener Bauordnung lautet: "Bei der Festsetzung von Schutzzonen sind die prägende Bau- und Raumstruktur und die Bausubstanz sowie auch andere besondere gestaltende und prägende Elemente, wie die natürlichen Gegebenheiten oder Gärten und Gartenanlagen, zu berücksichtigen."
Die 1914 errichtete Umfriedung umfasst das gesamte Grundstück, was darauf hindeutet, dass auch der westliche Teil des Gartens schon bei der Errichtung der Villa (Blick zur Gartenfassade) von Josef Hoffmann in sein Konzept einbezogen wurde.


Mündliche Antwort des Bezirksvorstehers:
Zum ersten Mal habe ich 1987 bei der Auflage des Plandokuments Nr. 6026 von dem Wunsch, einen Teil des Gartens zu verbauen, erfahren. Der damalige Eigentümer hat das Ansuchen wieder zurück gezogen. Im Dezember 2002 erfuhr ich neuerlich von diesem Wunsch. Mir ist kein Gutachten der MA 19 bekannt. Der Zukauf des westlichen Teils des Gartens durch Josefine Skywa soll 1914 erfolgt sein. Die Konditionen des Erwerbs der Primavesi-Liegenschaft durch den heutigen Eigentümer und die genauen Summen an Steuergeldern, die seit 1980 in die Erhaltung des Objekts flossen, sind mir nicht bekannt. Nach 1989 sollen 10,56 Millionen Schilling Restaurationskosten angefallen sein. Meine Aussage zur Erhaltung des Kulturdenkmals bezieht sich auf das Gesamtareal. Ich bin bereit, eine öffentliche Diskussion zu führen, doch ein Privateigentümer kann nicht verpflichtet werden, dabei mitzumachen.


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Seite geändert am 28 Februar, 2004