Bezirksrat Mag. Gerhard Jordan (GRÜNE)
stellt in der Sitzung der Bezirksvertretung Hietzing am 17. Februar 2004 folgende
ANFRAGE
an den Herrn Bezirksvorsteher
zur möglichen Umwidmung des Gartens der Villa Primavesi
1.) Wann haben Sie zum ersten Mal erfahren, dass der Wunsch besteht, einen Teil
des Gartens der Villa Primavesi in der Gloriettegasse 14-16 zu verbauen?
2.) Trifft es zu, dass es ein Gutachten der für Stadtbildfragen zuständigen
Magistratsabteilung 19 gibt, in dem stehen soll, dass neben der hochrangigen
künstlerischen, historischen und kulturellen Bedeutung der Villa und der Nebengebäude
auch der Garten, insbesondere auch der für eine Bebauung zur Diskussion stehende
westliche Gartenteil als Reminiszenz an die einstigen Landschaftsgärten in seiner
heutigen Form unbedingt erhaltenswert sei?
3.) Wenn ja, welches Datum trägt dieses Gutachten, und wann haben Sie es zum
ersten Mal erhalten bzw. davon gehört?
4.) Trifft es zu, dass laut Recherchen der Magistratsabteilung 19 der westliche
Teil des Gartens der Villa Primavesi bereits 1913 von Josefine Skywa, der Lebensgefährtin
von Robert Primavesi und Bauherrin der Villa, gekauft wurde?
5.) Zu welchen Konditionen ging die Liegenschaft Gloriettegasse 14-16 im Jahr
1999 vom ÖGB an den derzeitigen außerbücherlichen Eigentümer (BAWAG-PSK Immobilien)
über?
6.) Welche genauen Summen an Steuergeldern ("Kulturschilling", usw.) sind seit
1980 in die Erhaltung der Villa Primavesi geflossen (bitte um genaue Auflistung
von Betrag und Jahr)?
7.) Bezieht sich Ihre Aussage "Wir als Bezirk sind natürlich dafür, dass dieses
Kulturdenkmal möglichst so unversehrt erhalten bleibt, wie wir es jetzt sehen."
in der ORF-Sendung "Treffpunkt Kultur" am 7.Juli 2003 auch auf den Garten der
Villa Primavesi?
8.) Sind sie bereit, die Argumente für und wider eine mögliche Umwidmung des
westlichen Teils des Gartens der Villa Primavesi vor der Abstimmung in der Bezirksvertretung
einer öffentlichen Diskussion zu unterziehen?
BEGRÜNDUNG
Das betreffende Grundstück liegt in einer Schutzzone, der Garten ist als "Spk"
(Grünland-Schutzgebiet Parkschutzgebiet) festgesetzt. Der § 7 (1a) der Wiener
Bauordnung lautet: "Bei der Festsetzung von Schutzzonen sind die prägende Bau-
und Raumstruktur und die Bausubstanz sowie auch andere besondere gestaltende
und prägende Elemente, wie die natürlichen Gegebenheiten oder Gärten und Gartenanlagen,
zu berücksichtigen."
Die 1914 errichtete Umfriedung umfasst das gesamte Grundstück, was darauf hindeutet,
dass auch der westliche Teil des Gartens schon bei der Errichtung der Villa
(Blick zur Gartenfassade) von Josef Hoffmann in sein Konzept einbezogen wurde.
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Seite geändert am 28 Februar, 2004