Bezirksrat Mag. Gerhard Jordan (GRÜNE)
stellt in der Sitzung der Bezirksvertretung Hietzing am 28. Juli 2004 folgenden
ANTRAG
Die zuständigen Stellen der Stadt Wien werden aufgefordert, unverzüglich eine
Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans des Grundstücks Feldmühlgasse
11 vorzubereiten und einzuleiten, die gegenüber der derzeit gültigen Widmung
(Plandokument 7256, beschlossen vom Wiener Gemeinderat am 2.Juni 1999) die Änderung
beim Block im nordwestlichen Bereich des Grundstücks von Bauklasse II mit 10,5
Meter Traufenhöhe auf Bauklasse I vorsieht.
BEGRÜNDUNG
Die derzeitigen Auflagen für den geplanten Verkauf der Liegenschaft der sog.
"Klimt-Villa" sehen u.a. folgende Bestimmung vor:
"Die vorhandene Baulandwidmung ist bei den Nebengebäuden nur eingeschränkt auszuschöpfen;
der Aufbau eines Stockwerks bzw. die Errichtung eines einstöckigen Gebäudes,
das ins Gesamtensemble passt, ist möglich (Einschränkung ist im Grundbuch ersichtlich
zu machen)"
Zitat aus: Mitteilung des BM für Wirtschaft und Arbeit an das BM für Finanzen,
Betreff: 1130 Wien, Feldmühlg. 11; "Klimt-Villa", Schätzung der Liegenschaft
unter Auflagen (Geschäftszahl 690.291/10-V/13/03).
Aus diesen Auflagen geht eindeutig hervor, dass eine Bauklasse II-Widmung auch
nicht im Sinne des Bundes, also des Noch-Besitzers, ist. Alle Parteien haben
sich im Zuge der Diskussion um den bevorstehenden Verkauf der "Klimt-Villa"
(am 30. Juni 2004 im Finanzausschuss und am 7. Juli 2004 im Plenum des Nationalrats)
dafür ausgesprochen, erst noch die Auflagen zu konkretisieren und verbindlich
zu machen.
Dabei kommt der Widmung und dem Bebauungsplan eine zentrale Rolle zu. Beispiele
im Umfeld der "Klimt-Villa" haben gezeigt, dass bestehende Bestimmungen von
Bauwerbern in der Regel voll ausgenutzt werden. Die Bauklasse II mit 10,5 m
Traufenhöhe für den Bereich des derzeitigen Flachbaus im Garten der "Klimt-Villa"
widerspricht der oben zitierten Auflage und würde im Fall der Nichteinhaltung
der Auflage zu einem Auslegungskonflikt führen.
Um einen solchen zu verhindern, sollte so rasch wie möglich unterstützend eine
Umwidmung eingeleitet und noch vor einer Streichung der "Klimt-Villa" aus der
Liste der unveräußerlichen historischen Objekte des Bundes umgesetzt werden.
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Seite geändert am 16 Oktober, 2004