Sitzung der Bezirksvertretung Hietzing am 16. Februar 2005
BR Mag. Gerhard JORDAN, GRÜNE
BRin Brigitte OFNER, FPÖ
ANTRAG
Die zuständigen Stellen der Stadt Wien werden aufgefordert, unverzüglich eine
Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans des Grundstücks Feldmühlgasse
11 vorzubereiten und einzuleiten, die gegenüber der derzeit gültigen Widmung
(Plandokument 7256, beschlossen vom Wiener Gemeinderat am 2.Juni 1999) die Änderung
beim Block im nordwestlichen Bereich des Grundstücks von Bauklasse II mit 10,5
Meter Traufenhöhe auf Bauklasse I mit 6,5 m Traufenhöhe vorsieht.
BEGRÜNDUNG
Schon am 28. Juli 2004 beschloss die Hietzinger Bezirksvertretung mit großer
Mehrheit einen Antrag, der eine Abzonung der Widmung für den derzeitigen Flachbau
auf Bauklasse I vorsieht.
In einer Antwort, datiert mit 10. September 2004, wies Stadtrat DI Rudolf Schicker
u.a. darauf hin, dass die Gebäudehöhe von 10,5 m dem Schallschutz dienen solle
und dass es dem Grundeigentümer frei stünde, die maximale Gebäudehöhe auch zu
unterschreiten.
Dem ist entgegen zu halten, dass nach Fertigstellung des Lainzer Tunnels Schallschutzmaßnahmen
durch die ÖBB bereits zugesagt sind und dass gerade die Umgebung der "Klimt-Villa"
beweist, dass gerade private Grundeigentümer stets bestrebt sind, die maximalen
Kubaturen und Bauhöhen nach Möglichkeit auszureizen.
Die nunmehr beantragte Traufenhöhe von 6,5 m stellt einen Kompromiss dar zwischen
dem derzeitigen Bestand von 4 m und der in Bauklasse I möglichen Traufenhöhe
von 9,0 m (bei der die Differenz zu 10,5 m nur noch gering ist, worauf auch
in den Diskussionen im Bauausschuss hingewiesen wurde) und entspricht auch einem
Beschluss der Mitgliederversammlung des "Vereins Gedenkstätte Gustav Klimt"
vom 25. November 2004.
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Seite geändert am 1 April, 2005