Sitzung der Bezirksvertretung Hietzing am 16. Februar 2005

BR Mag. Gerhard JORDAN, GRÜNE
BRin Brigitte OFNER, FPÖ

ANTRAG

Die zuständigen Stellen der Stadt Wien werden aufgefordert, unverzüglich eine Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans des Grundstücks Feldmühlgasse 11 vorzubereiten und einzuleiten, die gegenüber der derzeit gültigen Widmung (Plandokument 7256, beschlossen vom Wiener Gemeinderat am 2.Juni 1999) die Änderung beim Block im nordwestlichen Bereich des Grundstücks von Bauklasse II mit 10,5 Meter Traufenhöhe auf Bauklasse I mit 6,5 m Traufenhöhe vorsieht.

BEGRÜNDUNG

Schon am 28. Juli 2004 beschloss die Hietzinger Bezirksvertretung mit großer Mehrheit einen Antrag, der eine Abzonung der Widmung für den derzeitigen Flachbau auf Bauklasse I vorsieht.

In einer Antwort, datiert mit 10. September 2004, wies Stadtrat DI Rudolf Schicker u.a. darauf hin, dass die Gebäudehöhe von 10,5 m dem Schallschutz dienen solle und dass es dem Grundeigentümer frei stünde, die maximale Gebäudehöhe auch zu unterschreiten.

Dem ist entgegen zu halten, dass nach Fertigstellung des Lainzer Tunnels Schallschutzmaßnahmen durch die ÖBB bereits zugesagt sind und dass gerade die Umgebung der "Klimt-Villa" beweist, dass gerade private Grundeigentümer stets bestrebt sind, die maximalen Kubaturen und Bauhöhen nach Möglichkeit auszureizen.

Die nunmehr beantragte Traufenhöhe von 6,5 m stellt einen Kompromiss dar zwischen dem derzeitigen Bestand von 4 m und der in Bauklasse I möglichen Traufenhöhe von 9,0 m (bei der die Differenz zu 10,5 m nur noch gering ist, worauf auch in den Diskussionen im Bauausschuss hingewiesen wurde) und entspricht auch einem Beschluss der Mitgliederversammlung des "Vereins Gedenkstätte Gustav Klimt" vom 25. November 2004.


Zurückgezogen zugunsten des (einstimmig angenommenen) Mehr-Parteien-Antrags S-185/05.

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Seite geändert am 1 April, 2005