Bezirksrat Mag. Gerhard Jordan (GRÜNE) stellt in der Sitzung der Bezirksvertretung Hietzing am 28. September 2005 folgende

ANFRAGE
an den Herrn Bezirksvorsteher
betreffend Verkauf der "Stadt des Kindes"

a) Haben Sie dem Kaufvertrag, mit dem die Stadt Wien das Areal der sog. "Stadt des Kindes" in Auhof/Weidlingau (an der Grenze zum 14. Bezirk) an den Bewerber "ARWAG/Wiener Heim" verkaufte, zugestimmt?

b) Wenn ja, war Ihnen der Inhalt und der diesem widersprechende einstimmige Beschluss der Hietzinger Bezirksvertretung vom 10. April 2002 (öffentliche Zugänglichkeit, z.B. des Schwimmbades) bekannt?

BEGRÜNDUNG
In der Sitzung des Wiener Gemeinderats am 30. Juni 2005 gab es eine heftige Debatte um den Verkauf der "Stadt des Kindes" und um die Tatsache, dass der (finanzschwächere) qualitative Bestbieter durch nachträgliche Änderung der wirtschaftlichen Auflagen für den schließlichen Käufer gegenüber diesem benachteiligt worden war. Alle Oppositionsparteien stimmten gegen den Vertrag, der mit der Mehrheit der SPÖ beschlossen wurde.
SPÖ-Gemeinderat Mag. Andreas Schieder sagte in der Diskussion wörtlich:
"Die Jury hat nämlich bestanden aus (...), und dem Bezirksvorsteher des 13. Bezirks, Gerstbach, der ja dort auf einem ÖVP-Mandat sitzt, der in den Jurysitzungen immer anwesend war, mitgestimmt hat und, wie aus dem Akt zu ersehen ist, gegenüber der Transaktion keinen Einwand erhoben hat."
Wenn diese Darstellung so stimmen sollte, dann hätte der Bezirksvorsteher den Beschluss der Bezirksvertretung aus dem Jahr 2002 übergangen.


Schriftliche Antwort des Bezirksvorstehers vom 3. November 2005:
Die Aussagen von GR Schieder sind nur zum Teil richtig, nämlich dass ich in der Jury war und grundsätzlich der Transaktion zugestimmt habe, allerdings unter den Bedingungen, die auch im Antrag der Bezirksvertretung enthalten sind. Den eigentlichen Kaufvertragsentwurf habe ich nie gesehen, er wurde lange nach der letzten Jurysitzung von der Stadt Wien mit dem Bewerber ausgehandelt.


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Seite geändert am 29 Dezember, 2005