Bezirksrat Mag. Gerhard Jordan (GRÜNE)
stellt in der Sitzung der Bezirksvertretung Hietzing am 28. September 2005 folgende
ANFRAGE
an den Herrn Bezirksvorsteher
betreffend Verkauf der "Stadt des Kindes"
a) Haben Sie dem Kaufvertrag, mit dem die Stadt Wien das Areal der sog. "Stadt
des Kindes" in Auhof/Weidlingau (an der Grenze zum 14. Bezirk) an den Bewerber
"ARWAG/Wiener Heim" verkaufte, zugestimmt?
b) Wenn ja, war Ihnen der Inhalt und der diesem widersprechende einstimmige
Beschluss der Hietzinger Bezirksvertretung vom 10. April 2002 (öffentliche Zugänglichkeit,
z.B. des Schwimmbades) bekannt?
BEGRÜNDUNG
In der Sitzung des Wiener Gemeinderats am 30. Juni 2005 gab es eine heftige
Debatte um den Verkauf der "Stadt des Kindes" und um die Tatsache, dass der
(finanzschwächere) qualitative Bestbieter durch nachträgliche Änderung der wirtschaftlichen
Auflagen für den schließlichen Käufer gegenüber diesem benachteiligt worden
war. Alle Oppositionsparteien stimmten gegen den Vertrag, der mit der Mehrheit
der SPÖ beschlossen wurde.
SPÖ-Gemeinderat Mag. Andreas Schieder sagte in der Diskussion wörtlich:
"Die Jury hat nämlich bestanden aus (...), und dem Bezirksvorsteher des 13.
Bezirks, Gerstbach, der ja dort auf einem ÖVP-Mandat sitzt, der in den Jurysitzungen
immer anwesend war, mitgestimmt hat und, wie aus dem Akt zu ersehen ist, gegenüber
der Transaktion keinen Einwand erhoben hat."
Wenn diese Darstellung so stimmen sollte, dann hätte der Bezirksvorsteher den
Beschluss der Bezirksvertretung aus dem Jahr 2002 übergangen.
Zurück zur Hietzinger Startseite
Seite geändert am 29 Dezember, 2005