Die Bezirksräte Mag. Gerhard Jordan und Mag. Roland Vogtenhuber (GRÜNE) stellen in der Sitzung der Bezirksvertretung Hietzing am 14. Dezember 2005 folgenden

ANTRAG

Die zuständigen Stellen der Stadt Wien werden aufgefordert, im Zuge der am 12. Dezember 2005 erfolgten Einführung von "Tempo 50" auf der Westeinfahrt insbesondere dafür zu sorgen, dass

1. die Geschwindigkeitsbeschränkung auch in Zukunft streng überwacht wird, z.B. durch Radarboxen oder Radarpistolen, und

2. im Zuge einer Umstellung der Ampelschaltungen eine deutliche Verkürzung der Wartezeiten für FußgängerInnen, die auf Höhe der U-Bahn-Station Ober St. Veit den Hietzinger Kai überqueren wollen, geprüft wird.


BEGRÜNDUNG

Die Einführung von "Tempo 50" auf der Westeinfahrt wurde von den GRÜNEN bereits am 20. Juni 2001 in der Hietzinger Bezirksvertretung beantragt (Antrag S-99-56/01), damals jedoch von ÖVP, SPÖ und FPÖ abgelehnt.
Mit 12. Dezember 2005 wurde diese Maßnahme endlich, nach einer Verordnung des Landeshauptmanns von Wien, umgesetzt.

Sinnvoll ist die Einführung von "Tempo 50" jedoch nur dann, wenn das Rasen tatsächlich durch verstärkte Kontrollen überwacht und entsprechend sanktioniert wird.

Durch die Umstellung des Verkehrsflusses böte sich auch die Möglichkeit, im Sinne der Verkehrssicherheit die unzumutbar langen Wartezeiten bei den Fußgänger-Ampeln im Bereich der Station Ober St. Veit (zwischen Franz-Boos-Gasse und Preindlasse) zu reduzieren. Denn vor allem Fahrgäste, die die U4-Station verlassen und zur Haltestelle der Buslinien Richtung Ober St. Veit auf die andere Straßenseite wollen, bringen sich immer wieder in Gefahr, wenn sie nach längerer Wartezeit, ihren gleich abfahrenden Bus vor Augen, bei "Rot" den Hietzinger Kai überqueren, um sich so ein 20-minütiges Warten auf den nächsten Bus zu ersparen.


Gegen die Stimmen der FPÖ Zuweisung an die Verkehrskommission, dort behandelt am 11. Jänner 2006: Der Vertreter der Verkehrspolizei sagte zu, dass Kontrollen sowohl per Radarbox als auch per Laserpistole durchgeführt werden, sobald alle Verkehrszeichen juristisch einwandfrei aufgestellt sind. Kürzere Wartezeiten für FußgängerInnen bei den Ampeln in Ober St. Veit wurden leider abgelehnt, weil dies mit der "grünen Welle" für den Autoverkehr nicht vereinbar sei.


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Seite geändert am 27 Januar, 2006