Sitzung der Bezirksvertretung Hietzing am 26. April 2006

BR Herbert WAGNER, SPÖ
BV-Stv. Reinhard FEISTRITZER, SPÖ
BR Andrea DIAWARA, GRÜNE

ANTRAG

Die zuständigen Stellen der Stadt Wien werden ersucht, das im Masterplan Verkehr 2003 vorgesehene und von Stadtrat Dipl.-Ing. Rudolf Schicker nun präsentierte Verkehrssicherheitskonzept, das 30-km/h-Zonen in allen Wohngebieten vorsieht, im Wohnbezirk Hietzing rasch umzusetzen. Zu diesem Zweck sollen noch vor dem Sommer 2006 alle "Lücken" im 30-km/h-Netz erhoben und der Verkehrskommission zur Entscheidung vorgelegt werden. Ziel soll eine im gesamten Bezirk Hietzing flächendeckende 30-km/h-Zone sein - mit Ausnahme der Hauptstraßen, auf den weiterhin eine 50-km/h-Beschränkung gelten soll.

BEGRÜNDUNG

Rund 75 Prozent des Wiener Straßennetzes befinden sich in Wohngebieten, das sind rund 2.100 Kilometer. Auf 1.200 Kilometern davon gelten bereits 30-km/h-Beschränkungen. Das aus gutem Grund: denn bei 30 km/h beträgt der Anhalteweg 18 Meter, bei 50 km/h sind es schon 40 Meter. Eine Tatsache, die vor allem in Wohngebieten und vor Schulen zentraler Faktor für die Sicherheit und die Lebensqualität der schwächsten Verkehrsteilnehmer ist, der Kinder und der älteren Menschen, denn diese Meter entscheiden oft darüber, ob FußgeherInnen verletzt oder gar getötet werden oder nicht. Viele Maßnahmen für die Verkehrssicherheit wurden in den vergangenen Jahren bereits umgesetzt - mit großem Erfolg, wie die rückläufigen Zahlen bei den Verkehrstoten belegen (nachdem 2005 bereits ein historischer Tiefststand erreicht werden konnte, wurde im 1. Quartal 2006 ein weiterer Rückgang um 66 Prozent verzeichnet). Mit einem noch höheren Anteil der 30-km/h-Zonen in den Wohngebieten lassen sich noch viel mehr Unfälle vermeiden, was in der Verantwortung der einzelnen Bezirke liegt. Diese Verantwortung übernehmen nun die Antragsteller. Einige Wiener Bezirke haben bereits flächendeckende 30-km/h-Zonen in Wohngebieten umgesetzt, Hietzing darf in Fragen der Verkehrssicherheit und der Lebensqualität hier nicht ins Hintertreffen geraten. Es gilt eine - auch international anerkannte - Vorbildfunktion zu übernehmen, um Konflikte im gemeinsam genutzten Straßenraum zu verringern. Ein weiterer Vorteil einer flächendeckenden 30-km/h-Beschränkung ist, dass der (oft verwirrende) "Verkehrsschilderwald" deutlich reduziert werden kann, da viele der jetzt bestehenden Verkehrstafeln hinfällig wären.


Einstimmige Zuweisung an die Verkehrskommission, dort behandelt am 5. Juli 2006: Es hat bereits am 11. Juni 2006 eine Verhandlung darüber stattgefunden. Sackgassen sollen nicht betroffen sein.

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Seite geändert am 3 Januar, 2007