Bezirksrätin Andrea Diawara (GRÜNE) stellt in der Sitzung der Bezirksvertretung Hietzing am 21. Juni 2006 folgende

ANFRAGE
an den Herrn Bezirksvorsteher
betreffend Aufträge an Unternehmen mit Frauenförderung

a) Wurden gemäß dem Antrag S-989/04 von Frau Bezirksrätin Mag. Brigitte Roth, der am 23. Juni 2004 von der Hietzinger Bezirksvertretung einstimmig angenommen wurde, bei der Vergabe von öffentlichen Leistungen jene Firmen bevorzugt, die einen Frauenförderungsplan erstellen?

b) Wenn ja, welche und wie viele solcher Firmen waren bei der Vergabe von öffentlichen Leistungen für Hietzing betroffen?

BEGRÜNDUNG

Gemäß der EU Richtlinie für Gender Mainstreaming müssen konkrete Maßnahmen zur Förderung von Frauen in allen Lebensbereichen getroffen werden.

Der 2004 einstimmig angenommene Grün-Antrag ist ein wichtiger Schritt zu mehr Chancengleichheit im Berufsleben. Es wäre interessant zu wissen, wie dieses Anliegen in den zwei Jahren seither konkret (vor allem bezogen auf öffentliche Investitionen, die für Hietzing wirksam waren) umgesetzt wurde.


Aus der schriftlichen Antwort von Frauenstadträtin Mag. Sonja Wehsely vom 1. August 2006: Laut der zuständigen Fachdienststelle ermöglicht es das Bundesvergabegesetz 2006 (§ 19 Abs. 6), im Vergabeverfahren auf die Beschäftigung von Frauen Bedacht zu nehmen, eine Bedachtnahme auf die "Erstellung von Frauenförderungsplänen" ist jedoch nicht vorgesehen, da diese bloße Absichtserklärungen sind.

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Seite geändert am 3 Januar, 2007