Sitzung der Bezirksvertretung Hietzing am 11. Oktober 2006

BRin Bettina KLANINGER, GRÜNE
BR Mag. Andreas SCHÖLL, ÖVP
BR Josef NAWRAT, SPÖ

ANTRAG

Die zuständigen Stellen der Stadt Wien mögen die Überprüfung des Bahnübergangs in der Versorgungsheimstraße hinsichtlich der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen veranlassen.

BEGRÜNDUNG

Das Sicherheitsgitter der Schranken fehlt auf einer Seite. Es können immer wieder Personen beobachtet werden, die den Bahnübergang bei geschlossenem Schranken queren. Dies ist durch die fehlenden Sicherheitsgitter leicht möglich und stellt eine erhebliche Gefahr für die querenden Personen dar.


Einstimmig angenommen.
Aus der Antwort der Stadtbaudirektion vom 22. Jänner 2007: Von den ÖBB wurde mitgeteilt, dass die angesprochene Eisenbahnkreuzung vor ca. 4 Jahren umgebaut wurde. Laut Bescheid der MA 64 vom 21. Juni 2002 war das Sicherheitsgitter dem früheren Bestand entsprechend auszuführen und wurde daher bei den Schrankenbäumen der Fußgängerübergänge angebracht. Für die Schrankenbäume der Fahrbahn waren keine Sicherheitsgitter vorgeschrieben. Ein gewolltes, widerrechtliches Überschreiten kann auch bei durchgehenden Schutzgittern nicht verhindert werden. Bei einer Ortsverhandlung am 14. Dezember 2004 hat sich der Sachverständige für Eisenbahnkreuzungen der Meinung angeschlossen, dass zusätzliche Sicherheitsgitter im Fahrbahnbereich nicht erforderlich sind.


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Seite geändert am 17 März, 2007