Bezirksrat Mag. Gerhard Jordan (GRÜNE) stellt in der Sitzung der Bezirksvertretung Hietzing am 28. Februar 2007 folgende

ANFRAGE
an den Herrn Bezirksvorsteher
betreffend Gasthaussterben in Hietzing

1.) Welche Schritte unternehmen Sie, um dem immer stärker zunehmenden Gasthaussterben in Hietzing entgegen zu wirken?

2.) Was ist auf der Liegenschaft des seit 31. Jänner 2007 geschlossenen traditionsreichen Heurigenrestaurants "Wambacher" in der Lainzer Straße 123 (Widmung "Geschäftsviertel") geplant? Könnten erhaltenswerte unterirdische Baulichkeiten an der Püttlingengasse durch Neubauten gefährdet sein?

3.) Warum kam es zur Schließung des "Hietzinger Heurigen" in der Altgasse 16?

4.) Was ist auf der Liegenschaft des Anfang 2006 geschlossenen Gasthauses "Zur schönen Aussicht" (Hebling) in der Gemeindeberggasse 71 geplant?

5.) Befürworten Sie Bauhöhenüberschreitungen nach § 69 Wr. Bauordnung auf den Liegenschaften ehemaliger (abgerissener) Gasthäuser und Restaurants in Schutzzonen?


BEGRÜNDUNG

In den letzten Jahren ist es in Hietzing zu einem grassierenden Gasthaussterben gekommen, dem zahlreiche Restaurants und Lokale - oft in Schutzzonen gelegen - zum Opfer gefallen sind, die einen wichtigen Teil der Geschichte und Kultur des Bezirks ausgemacht haben. Teilweise haben sich zwar gastronomische Einrichtungen wie etwa Chinarestaurants an den Standorten erhalten (positive Beispiele: Hietzinger Hauptstraße 86 und Auhofstraße 80), doch in vielen Fällen scheint es bloß um die möglichst gewinnbringende Verwertung der Liegenschaften zu gehen (ehem. Gasthaus "Spiller" in der Hietzinger Hauptstraße 103, ehemaliger "Hietzinger Heuriger" in der Altgasse, etc.). Auch beim uralten Heurigenrestaurant "Wambacher" könnte die Zerstörung schützenswerter Bauteile drohen. Einige weitere Gasthäuser in Hietzing kämpfen ums wirtschaftliche Überleben.

Es wäre daher die Aufgabe des Bezirkes, die letzten noch erhaltenen historischen Hietzinger Gaststätten zu schützen und bei Umwidmungsansuchen bzw. bei (nach erfolgten Abrissen) beantragten § 69-Ausnahmen restriktiv vorzugehen. Sonst wird es bald gängige Praxis sein, auch die letzten noch verbliebenen historischen Treffpunkte auszuradieren und durch gesichtslose Spekulationsobjekte zu ersetzen.


Mündliche Antwort des Bezirksvorstehers:
Kein Eigentümer hat die Pflicht, dem Bezirksvorsteher eine Schließung zu melden, daher Appell an BezirksrätInnen und ZuhörerInnen, mir zu melden, sollten sie Informationen haben. Über Neubauten beim Wambacher liegen mir keine Informationen vor, es wird aber zu keinem Abriss kommen. Der Grund für die Schließung des "Hietzinger Heurigen" ist mir auch nur aus den Medien bekannt. Das Gasthaus "Zur schönen Aussicht" hat von sich aus zugesperrt. Es hatte Probleme mit AnrainerInnen. Es war dort die Errichtung eines Wohnhauses mit 6 Wohnungen geplant, doch es gab Einsprüche von AnrainerInnen, der Akt ging zur Bau-Oberbehörde. Für einen Beschluss nach § 69 Bauordnung ist nicht der Bezirksvorsteher zuständig, sondern die Baupolizei und der Bauausschuss. Auch Flächenwidmungen beschließt nicht der Bezirk, er gibt nur Stellungnahmen dazu ab.

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Seite geändert am 7 März, 2007