Die BezirksrätInnen Walter Frank,
Mag. Gerhard Jordan und Andrea Diawara (GRÜNE) stellen in der Sitzung der Bezirksvertretung
Hietzing am 20. Juni 2007 folgenden
ANTRAG
Die Bezirksvertretung Hietzing spricht sich gegen eine Bauhöhenüberschreitung
gemäß §69 Wr. Bauordnung und gegen unnötige Baumfällungen auf dem Grundstück
Fleschgasse 4-6 aus.
BEGRÜNDUNG
Diverse Bauprojekte sorgen derzeit im Bereich Fleschgasse/Hietzinger Hauptstraße
(Unter St. Veit) für Unmut bei der Bevölkerung. Über 300 AnrainerInnen haben
bereits gegen die drohende Zerstörung der erhaltenswertesten Teile ihres "Grätzls"
unterschrieben.
Derzeit ist auf Fleschgasse Nr. 10 ein Bauprojekt im Gange und eines auf der
bisher unbebauten Fleschgasse 4-6 (16 Eigentumswohnungen mit Tiefgarage) geplant.
Um die Bauhöhe im Bereich Fleschgasse 4-10 gab es schon vor 10 Jahren Diskussionen:
Der damalige neue Flächenwidmungsplan Nr. 6869 sah in der öffentlichen Auflage
(27.2.-10.4.1997) noch die Bauklasse I mit Beschränkung der Traufenhöhe auf
7,5 Meter und eine besondere Bebauungsbestimmung BB2 ("Errichtung von maximal
zwei Geschossen, die zur Gänze über dem anschließenden Gelände liegen") vor.
Das am 29. September 1997 im Gemeinderat beschlossene Plandokument sah dann
jedoch Bauklasse I ohne jegliche Beschränkungen vor (d.h. es ist eine Traufenhöhe
von bis zu 9 Metern erlaubt). Den Entfall hatte der Hietzinger Bezirksbauausschuss
(damals stimmberechtigt: ÖVP, SPÖ, FPÖ und LIF) am 12. März 1997 einstimmig
gefordert, ohne inhaltliche Begründung. Es wäre also angesichts dieser problematischen
Entscheidung durchaus angebracht, wenn der Bauausschuss bei dem nunmehr geplanten
Projekt wenigstens eine weitere Überschreitung (§69 BO) ablehnt, sollte eine
solche beantragt werden!
Auch zu zahlreichen Baumfällungen kam es in den letzten Monaten im Bereich Fleschgasse
und auf Grundstücken östlich davon (z.B. Hietzinger Hauptstraße 42D). Es wurden
auch einige Bäume ohne Genehmigung umgeschnitten bzw. beschnitten, und Anfang
Juni 2007 haben AnrainerInnen sogar eine Anzeige eingebracht, weil der Verdacht
auf künstliche Schädigung von Bäumen besteht. Der Bezirk und die MA 42 sollten
daher die weiteren Vorgänge sehr kritisch betrachten und kontrollieren.
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Seite geändert am 21 Juni, 2007