Bezirksrat Mag. Gerhard Jordan
(GRÜNE) stellt in der Sitzung der Bezirksvertretung Hietzing am 20. Juni 2007
folgenden
ANTRAG
Die Bezirksvertretung Hietzing bekräftigt ihren einstimmigen Beschluss vom 16.
Februar 2005 (Antrag S-185/05), wonach auf dem Grundstück Feldmühlgasse 11 die
Traufenhöhe eines Gebäudes auf der Westseite (derzeitiger Flachbau) nicht mehr
als 7,0 Meter betragen soll.
BEGRÜNDUNG
In den letzten Monaten hat es rund um die sogenannte "Klimt-Villa" in der Feldmühlgasse
(Unter St. Veit) erfreuliche Entwicklungen gegeben:
Das Ziel des "Vereins Gedenkstätte Gustav Klimt", der seit 7 Jahren mit zahlreichen
Veranstaltungen auf die Bedeutung des letzten noch erhaltenen Ateliers Gustav
Klimts hingewiesen hat und (engagiert und erfolgreich) gegen einen möglichen
Verkauf an private Spekulanten aufgetreten ist, ist mit der Übernahme durch
die Österreichische Galerie des Belvedere und dem damit angemeldeten Bundesbedarf
erreicht. Am 30. Juni 2007 endet der Prekariumsvertrag des Vereins.
Neben der erfreulichen Initiative der Direktorin der Österreichischen Galerie
ist jedoch noch ein Punkt offen, der zur Sorge Anlass gibt: Eine Ausschöpfung
der laut bestehender Widmung möglichen Traufenhöhe von 10,5 Metern im Bereich
des derzeitigen Flachbaus würde - verbunden mit der Rückführung des (1923, also
Jahre nach Klimts Tod, aufgestockten) Ateliergebäudes in den Zustand zur Zeit
vor 1918 - das einstige Klimt-Atelier zu einem bloßen "Stöpsel" zwischen Wohnblocks
machen und somit auch entwerten.
Der Bezirk sollte daher seinen einstimmigen Beschluss für eine Traufenhöhe von
7 Metern allen zuständigen Bundesstellen nachdrücklich zur Kenntnis bringen.
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Seite geändert am 21 Juni, 2007