Bezirksrat Mag. Gerhard Jordan (GRÜNE) stellt in der Sitzung der Bezirksvertretung Hietzing am 20. Juni 2007 folgenden


ANTRAG

Die Bezirksvertretung Hietzing bekräftigt ihren einstimmigen Beschluss vom 16. Februar 2005 (Antrag S-185/05), wonach auf dem Grundstück Feldmühlgasse 11 die Traufenhöhe eines Gebäudes auf der Westseite (derzeitiger Flachbau) nicht mehr als 7,0 Meter betragen soll.


BEGRÜNDUNG

In den letzten Monaten hat es rund um die sogenannte "Klimt-Villa" in der Feldmühlgasse (Unter St. Veit) erfreuliche Entwicklungen gegeben:
Das Ziel des "Vereins Gedenkstätte Gustav Klimt", der seit 7 Jahren mit zahlreichen Veranstaltungen auf die Bedeutung des letzten noch erhaltenen Ateliers Gustav Klimts hingewiesen hat und (engagiert und erfolgreich) gegen einen möglichen Verkauf an private Spekulanten aufgetreten ist, ist mit der Übernahme durch die Österreichische Galerie des Belvedere und dem damit angemeldeten Bundesbedarf erreicht. Am 30. Juni 2007 endet der Prekariumsvertrag des Vereins.

Neben der erfreulichen Initiative der Direktorin der Österreichischen Galerie ist jedoch noch ein Punkt offen, der zur Sorge Anlass gibt: Eine Ausschöpfung der laut bestehender Widmung möglichen Traufenhöhe von 10,5 Metern im Bereich des derzeitigen Flachbaus würde - verbunden mit der Rückführung des (1923, also Jahre nach Klimts Tod, aufgestockten) Ateliergebäudes in den Zustand zur Zeit vor 1918 - das einstige Klimt-Atelier zu einem bloßen "Stöpsel" zwischen Wohnblocks machen und somit auch entwerten.

Der Bezirk sollte daher seinen einstimmigen Beschluss für eine Traufenhöhe von 7 Metern allen zuständigen Bundesstellen nachdrücklich zur Kenntnis bringen.


Zurückgezogen nach der Zusage des Bezirksvorstehers, nach wie vor zu dem Beschluss vom 16. Februar 2005 zu stehen und diesen auch zu kommunizieren.

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Seite geändert am 21 Juni, 2007