Die Bezirksräte Walter Frank und Mag. Gerhard Jordan (GRÜNE) stellen in der Sitzung der Bezirksvertretung Hietzing am 20. Juni 2007 folgende

ANFRAGE
an den Herrn Bezirksvorsteher
betreffend die Zustimmung zu diversen Baumfällungen im Bezirk


1. Wie viele Bäume wurden im heurigen Jahr im Bereich Seuttergasse 42/44 gefällt, und welche Stellungnahme haben Sie gemäß §15 Wr. Baumschutzgesetz dazu abgegeben?

2. Wie war die genaue Begründung, haben Sie die Bescheide der MA 42 hinterfragt oder ungeprüft einer Fällung zugestimmt?

3. Wie viele Bäume wurden im heurigen Jahr im Bereich Hietzinger Hauptstraße 42D umgeschnitten, und welche Stellungnahme haben Sie gemäß §15 Wr. Baumschutzgesetz dazu abgegeben?

4. Wie war die genaue Begründung, haben Sie die Bescheide der MA 42 hinterfragt oder ungeprüft einer Fällung zugestimmt?

5. Wie viele Baumfällungsbescheide wurden seit 1.1.2007 in Hietzing erlassen, und bei wie vielen (und welchen) davon haben Sie eine negative Stellungnahme abgegeben?


BEGRÜNDUNG

Der § 15 des Wiener Baumschutzgesetzes (Mitwirkung der Bezirksvorsteher) lautet wörtlich: "Der Magistrat hat vor Erlassung eines Bescheides gemäß § 4 dem örtlich zuständigen Bezirksvorsteher innerhalb einer Frist von zwei Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben."

Alle unter das Baumschutzgesetz fallenden Baumfällungen in Hietzing anden also rechtzeitig auf dem Schreibtisch von Bezirksvorsteher Gerstbach.
Immer wieder (jüngster Fall: Fällungen von Bäumen in der Seuttergasse Anfang Juni 2007) beklagen sich AnrainerInnen, dass sie nicht informiert wurden bzw. Zusagen, sich für den Erhalt von Bäumen einzusetzen, nicht eingehalten wurden.


Aus der schriftlichen Antwort von Bezirksvorsteher Gerstbach vom 20. September 2007: Für die Liegenschaft Seuttergasse 44 gibt es folgende Fällungsbewilligungen: Bescheid vom 11. Mai 1992 (16 Bäume), Bescheid vom 10. Mai 1994 (1 Baum), Bescheid vom 5. Juni 1998 (1 Baum), Bescheid vom 5. Juni 2007 (3 Bäume). Die Bäume wurden erst im Jahr 2007 gefällt. Der mit Bescheid vom 10. Mai 1994 bewilligte Baum hatte laut Gutachten der MA 42 umfangreiche Holzfäule im Kronenbereich und war nicht mehr ausreichend bruchsicher. Die Entfernung der mit den anderen drei Bescheiden bewilligten Bäume war für die Errichtung des geplanten Bauvorhabens erforderlich, es bestand ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Fällungsbewilligung. Für die Liegenschaft Hietzinger Hauptstraße 42D gab es Fällungsbewilligungen mit Bescheiden vom 1. März 2007 (1 Baum) und vom 16. April 2007 (8 Bäume). Die Bäume hatten laut Gutachten der MA 42 zahlreiche Fehler und Schäden (Totholz, Holzfäule, Rindenablösung) und waren danach nicht erhaltenswert. Es wurde die Pflanzung von insgesamt 9 Ersatzbäumen vorgeschrieben. Meine (des BV, Anm.) Stellungnahmen entsprachen denen der Fachabteilung. Laut dem Protokoll des Büros der Bezirksvorstehung wurden vom 1.1.2007 bis 18.9.2007 256 Baumfällungsbescheide in Hietzing erlassen, wobei für 9 Bäume eine negative Stellungnahme abgegeben wurde.

Zurück zur Hietzinger Startseite

Zurück zur Antragsübersicht

Adresse dieser Seite:

Seite geändert am 16 Oktober, 2007