Die Bezirksräte Walter Frank und
Mag. Gerhard Jordan (GRÜNE) stellen in der Sitzung der Bezirksvertretung Hietzing
am 20. Juni 2007 folgende
ANFRAGE
an den Herrn Bezirksvorsteher
betreffend die Zustimmung zu diversen Baumfällungen im Bezirk
1. Wie viele Bäume wurden im heurigen Jahr im Bereich Seuttergasse 42/44 gefällt,
und welche Stellungnahme haben Sie gemäß §15 Wr. Baumschutzgesetz dazu abgegeben?
2. Wie war die genaue Begründung, haben Sie die Bescheide der MA 42 hinterfragt
oder ungeprüft einer Fällung zugestimmt?
3. Wie viele Bäume wurden im heurigen Jahr im Bereich Hietzinger Hauptstraße
42D umgeschnitten, und welche Stellungnahme haben Sie gemäß §15 Wr. Baumschutzgesetz
dazu abgegeben?
4. Wie war die genaue Begründung, haben Sie die Bescheide der MA 42 hinterfragt
oder ungeprüft einer Fällung zugestimmt?
5. Wie viele Baumfällungsbescheide wurden seit 1.1.2007 in Hietzing erlassen,
und bei wie vielen (und welchen) davon haben Sie eine negative Stellungnahme
abgegeben?
BEGRÜNDUNG
Der § 15 des Wiener Baumschutzgesetzes (Mitwirkung der Bezirksvorsteher) lautet
wörtlich: "Der Magistrat hat vor Erlassung eines Bescheides gemäß § 4 dem örtlich
zuständigen Bezirksvorsteher innerhalb einer Frist von zwei Wochen Gelegenheit
zur Stellungnahme zu geben."
Alle unter das Baumschutzgesetz fallenden Baumfällungen in Hietzing anden also
rechtzeitig auf dem Schreibtisch von Bezirksvorsteher Gerstbach.
Immer wieder (jüngster Fall: Fällungen von Bäumen in der Seuttergasse Anfang
Juni 2007) beklagen sich AnrainerInnen, dass sie nicht informiert wurden bzw.
Zusagen, sich für den Erhalt von Bäumen einzusetzen, nicht eingehalten wurden.
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Seite geändert am 16 Oktober, 2007