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Mittwoch, 3. Dezember 2014

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Ausbau der Öffentlichkeitsbeteiligung in Wien

23.03.2013 22:47

 

Ausbau der Öffentlichkeitsbeteiligung in Wien

Anfang 2013 wurde in Wien ein neues Petitionsrecht verabschiedet. Alle BürgerInnen ab 16, auch solche mit anderer Staatsbürgerschaft, Nicht-EU-BürgerInnen eingeschlossen, können eine Petition einbringen.

Für die Einbringung einer Petition sind 500 Unterschriften notwendig. Auch die Möglichkeit von Online-Petitionen wird vorbereitet. In Wien führt Stadträtin Sandra Frauenberger den Vorsitz des Petitionsausschusses, der sich zukünftig mit den Eingaben auseinandersetzen wird. Die EinbringerInnen können an der Verhandlung ihrer Petition teilnehmen, ebenso ist es möglich, zuständige AmtsträgerInnen und ExpertInnen zu Stellungnahmen einzuladen.
Der Petitionsausschuss, bestehend aus MandatarInnen aller im Gemeinderat vertretenen Parteien, kann Petitionen auch an andere Ausschüsse oder die Volksanwaltschaft weiterleiten. Jede/r EinbringerIn hat das Recht auf eine schriftliche Antwort.

Seit knapp einem Jahr können sich auch EU-BürgerInneninitiativen direkt an das EU-Parlament wenden, wenn eine Million Unterschriften aus mindestens sieben Mitgliedsstaaten vorliegen. Als bekannt wurde, dass durch eine EU-Richtlinie Wasser liberalisiert werden sollte, trat die europäische BürgerInneniniative “Wasser ist ein Menschenrecht” dagegen auf, sammelte die nötigen Unterschriften und überreichte sie der Kommission. Das bewirkte, dass die Wasserrichtlinie, die Anfang März dem EU-Parlament  zur Beschlussfassung hätte vorgelegt werden sollen, von der Kommission am 21.Februar 2013 wieder zurückgenommen wurde.

Dieses Beispiel kann uns Mut machen, die Instrumente der direkten Demokratie zu gebrauchen, weiterzuentwickeln und in Zukunft verstärkt einzusetzen. Wachsamkeit ist geboten, denn Erfolge von heute können durch neue Aktionen der liberalisierenden und kontrollierenden Kräfte von morgen zunichte gemacht werden.



 

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