Die Grünen

Mittwoch, 3. Dezember 2014

hietzing.gruene.at/soziales

15 Jahre Gewaltschutzgesetz in Österreich

12.11.2011 06:46

 

15 Jahre Gewaltschutzgesetz in Österreich

Aus diesem Anlass gab es am 19. September 2011 eine Veranstaltung im Hohen Haus, zu der Parlamentspräsidentin Barbara Prammer eingeladen hatte und an dem, angefangen von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek, viele Frauensprecherinnen, SozialarbeiterInnen und Justiz- und ExekutivbeamtInnen teilnahmen.

Wesentliche Punkte dieses Gesetzes, das zu 90% Frauen zugutekommt und an dem Frauen mit einschlägigen Erfahrungen mitgearbeitet haben, sind:
•    Schutz vor Gewalt ist wichtiger als Schutz des Eigentums; das heißt, dass ein gewalttätiger Mann auch dann aus einer Wohnung verwiesen werden kann, wenn er der Eigentümer oder Hauptmieter ist.
•    Personenschutz ist wichtiger als Datenschutz.
•    Die Initiative zum Handeln wird nicht mehr den Betroffenen – in den meisten Fällen sind das geschlagene Frauen – überlassen, weil häusliche Gewalt nach dem neuen Gesetz nicht mehr Privatsache ist, sondern die staatlichen Organe zum Eingreifen verpflichtet.
•    Die Polizei ist bei Wegweisungen und Betretungsverboten (bis zu zwei Wochen) nicht mehr an einen Gerichtsentscheid gebunden, sondern kann selbst entscheiden. Auch muss die Polizei derartige Vorfälle einem Gewaltschutzzentrum, einer Interventionsstelle oder einem Frauenhaus melden. Für diese neue Rechtslage sind PolizistInnen eigens geschult worden. Für eine “einstweilige Verfügung”, die das Betretungsverbot bis zu sechs Monaten (auch darüber hinaus) verlängern kann und beantragt werden muss, ist das Gericht zuständig.
•    Das 2. Gewaltschutzgesetz von 2009 ermöglicht der Polizei ein präventives Eingreifen, bevor gewalttätige Übergriffe einen größeren Schaden anrichten. Auch gegen Stalking kann die Polizei seit 2009 vorgehen.

In den letzten 10 Jahren hat sich die Zahl der schutzsuchenden Frauen verdreifacht, mit ihnen wurden 15.000 Beratungsgespräche geführt. Viele Frauen haben sich also von dem Tabu, dass so etwas Beschämendes wie Geschlagenwerden nicht nach außen getragen werden soll, befreit. Eine Stelle, an die sich Frauen, die Gewalt erfahren, wenden können, ist die “Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie”, Tel. 01/5853288. - Ein Teil der Frauen, die in Frauenhäuser flüchten, haben Migrationshintergrund. Wenn diese Frauen noch nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben, können sie unabhängig vom Ehemann um keinen Aufenthaltstitel ansuchen, was ihre Situation besonders schwierig macht. Für solche Frauen und Frauen, die einer Zwangsheirat ausweichen wollen oder aus anderen Gründen Beratung nötig haben, gibt es die Beratungsstelle “Orient Express”, Tel. 01/7289725. Der Frauennotruf der Stadt Wien, Tel. 71719, steht allen Frauen von 0-24 Uhr zur Verfügung. Am 25.11.2011 begannen die Aktionstage "16 Tage gegen Gewalt an Frauen", die Veranstaltungen findet man auf der Homepage: www.aoef.at

Bei dieser Veranstaltung im Parlament wurde auch hervorgehoben, dass Minderjährige vom Gesetz her vor Gewalt noch zu wenig geschützt sind. Ein Entwurf liegt bereits vor, muss aber erst als Gesetz verabschiedet werden. Es geht dabei vor allem um körperliche Gewalt (Schläge), sexuelle Gewalt (jedes 4. Mädchen und jeder 8. Bub werden sexuell missbraucht), um Prozessbegleitung, wenn Kinder  und Jugendliche vor Gericht aussagen sollen, und um die Situation von Kindern bei drohenden Abschiebungen.

In Wien wurde eine Beratungsstelle für gewalttätige Männer eingerichtet, um diesen den Weg zu einer Veränderung ihres Verhaltens zu bahnen. Eine solche Einrichtung in Minnesota, USA, die Anti-Gewalt-Training anbietet, arbeitet sehr erfolgreich. Die Wiener Stelle steht leider vor dem finanziellen Aus, während das Budget für die Interventionsstellen um EUR 240.000 aufgestockt werden konnte.

Weltweit sterben mehr 16-45jährige Frauen durch Gewalt von Seiten verwandter und sonst nahestehender Personen als durch Krieg und Terror. Österreich ist in der Gewaltschutzgesetzgebung europäischer Vorreiter. Die Hälfte der EU-Staaten hat sich bereits für unser Gewaltschutzgesetz interessiert und österreichische ReferentInnen eingeladen.



 

RSS 2.0

IMPRESSUM
Die Grünen Hietzing
Lindengasse 40
1070 Wien
hietzing@gruene.at

KOMMENTARE

Dein Kommentar

Zu diesem Artikel kann nicht gepostet werden.