Bezirksrätin Mag. Brigitte Roth (GRÜNE) stellt in der Sitzung der Bezirksvertretung Hietzing am 19. Juni 2002 folgende

ANFRAGE
an den Herrn Bezirksvorsteher:

a) Was verstehen Sie unter "Gender mainstreaming"?

b) Welche Aufgaben hat die "Gleichstellungsmanagerin"?

c) Welche Kompetenzen und Sanktionsmöglichkeiten hat sie?

d) Was ist ihr Konzept?

e) Ist in diesem Konzept auch eine Überprüfung des Bezirksbudgets im Sinne des "Gender mainstreaming" (Auswirkung auf Männer und Frauen) enthalten?

f) Was sind die nächsten Schritte auf Bezirksebene?

BEGRÜNDUNG

"Gender mainstreaming" wurde in der EU als verpflichtende Verhaltensregel als Ergänzung zur bestehenden Gleichstellungspolitik entwickelt und im Wiener Gemeinderat beschlossen. Ein zentraler Bestandteil des "Gender mainstreaming" ist das Budget.


Mündliche Antwort: Aufgabe der "Gleichstellungsmanagerin" ist die Beratung des Bezirksvorstehers in allen Fragen von "Gender mainstreaming". Sie hat keine Kompetenzen und Sanktionsmöglichkeiten, hält jedoch eine Sprechstunde ab.



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Seite geändert am 27 Juni, 2002