Sitzung der Bezirksvertretung
Hietzing am 18. September 2002
BR Mag. Gerhard JORDAN; Die Grünen
BR Gerold Hermann SCHMIDT; ÖVP
BR Walter WIPP; SPÖ
BR Günter KASAL; FPÖ
BR Thomas WIESHOFER; LIF
Resolutionsantrag
Die Bezirksvertretung Hietzing vertritt die Auffassung, dass die derzeitigen
gesetzlichen Bestimmungen nicht ausreichen, um illegalen Abbrüchen in Schutzzonen
wirksam begegnen zu können und unterstützt daher alle Bestrebungen, die eine
entsprechende Reform der Wiener Bauordnung (insbesondere eine Erhöhung des geltenden
Strafrahmens) zum Ziel haben.
Begründung
Am 28. und 29. Juni 2002 wurde in einer Nacht- und Nebelaktion, unmittelbar
zu Beginn der Urlaubssaison, das um 1860 errichtete und zum Ensemble der "Klimt-Villa"
gehörende sogenannte "Maculan-Haus" zwischen Feldmühlgasse 9 und Hummelgasse
(Unter Sankt Veit) abgerissen, obwohl es in einer vom Wiener Gemeinderat am
17.März 2000 beschlossenen Schutzzone (Plandokument Nr. 7285) liegt.
Da das besagte Haus noch stärker als die (1923 umgebaute) "Klimt-Villa" dem
damaligen Gebäude ähnelte, in dem sich von 1912 bis 1918 Gustav Klimts letztes
Atelier befand, und da es konkrete Überlegungen zur Nutzung des Areals der "Klimt-Villa"
von interessierten und engagierten BürgerInnen und Vereinen gab und gibt, stellt
der Abbruch eines Teils des Ensembles in der Feldmühlgasse, das bereits weit
über die österreichischen Grenzen hinaus Beachtung gefunden hat, einen besonders
kulturverachtenden Akt dar.
Um ähnliche Eingriffe in Zukunft zu verhindern, sollte durch eine entsprechende
Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen eine wirkungsvolle Hemmschwelle für
"Nachahmungs-Täter" geschaffen werden. Insbesondere die geringe Höhe des Strafrahmens
(lt. § 135 BO maximal 21.000 € Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs
Wochen) und die mangelnde Möglichkeit, bei illegalen Abbrüchen eine unbefristete
Bausperre über das betreffende Grundstück zu verhängen, verhindern wirkungsvolle
Konsequenzen.
Einstimmig angenommen.
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Seite geändert am 3 Oktober, 2002