(Adresse dieser Seite: http://archiv.hietzing.gruene.at/textneu/2005/klimt.htm)
Bei der Bezirksvertretungssitzung am 16. Februar 2005 wurde ein sehr wichtiger Beschluss gefasst: Ein Grün-Antrag, die Liegenschaft der sogenannten "Klimt-Villa" im öffentlichen Eigentum zu belassen, wurde von allen anderen Parteien mitgetragen und einstimmig angenommen! Auch die Reduktion der auf dem derzeitigen Flachbau erlaubten Bauhöhe auf 7,0 Meter Traufenhöhe (ein Kompromiss zwischen den Vorstellungen von ÖVP und Grünen) wurde einstimmig beschlossen. Damit ist nun eine klare Willensäußerung des Bezirkes deponiert. Dieser Erfolg wird jedoch durch eine gefährliche Entwicklung getrübt, deren Konsequenzen zu Redaktionsschluss noch nicht abzusehen waren: Möglicherweise schon am 31. März könnte im Nationalrat der Verkauf der Klimt-Villa-Liegenschaft (mit einigen Auflagen, z.B. Sanierung des Gebäudes und Betrieb einer Gedenkstätte) beantragt und bei einem der folgenden Plenumssitzungen beschlossen werden. ÖVP-Abgeordneter Roderich Regler hat in der "Presse" vom 19. 1. 2005 wissen lassen, er wolle den Verkauf noch vor dem Sommer über die Bühne bringen, und auch in einer Sitzung des Bezirks-Bauausschusses am 14. Februar einen entsprechenden Initiativantrag angekündigt.
Doppelspiel der ÖVP? Während also die Hietzinger ÖVP Anträgen, die sich gegen ein Verscherbeln
der Klimt-Villa aussprechen, zustimmt und bei öffentlichen Anlässen immer
wieder betont, wie sehr sie die Aktivitäten des "Vereins Gedenkstätte
Gustav Klimt" schätzt, plant offensichtlich ein Abgeordneter, der bis
vor wenigen Jahren sogar Parteiobmann der ÖVP Hietzing war, einen Antrag
auf Streichung der Liegenschaft aus der Liste der unverkäuflichen Kulturgüter
des Bundes! Dass die ÖVP Hietzing auf die Bundesregierung oder den Parlamentsklub
der ÖVP keinen Einfluss hat (immerhin ist so ein "Leichtgewicht" wie Bundeskanzler
Schüssel Hietzinger!), wird wohl niemand glauben. Es sieht eher danach
aus, als ob die ÖVP gleichzeitig die Klimt-Villa verkaufen und keine Stimmen
von WählerInnen in Hietzing verlieren will. Es bleibt also nur zu hoffen, dass durch öffentlichen Druck ein Verkauf - gegen den immerhin offiziell deklarierten Willen des Bezirkes! - vielleicht doch noch abgewendet werden kann. Denn als wesentlichste Sanktion ist in den Auflagen ein Wiederkaufsrecht des Bundes vorgesehen, auf das sich auch Abg. Regler immer wieder beruft. Dieses ist jedoch so lange "zahnlos", als der Bund seinen Kurs des Verkaufens und Privatisierens von öffentlichem Eigentum fortsetzt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Klimt-Villa-Liegenschaft bei einer Verletzung der Auflagen tatsächlich zurückgekauft wird, wird sich in Grenzen halten. Und das weiß wohl jeder potenzielle Käufer der Liegenschaft - egal ob er jetzt (wie einer der Interessenten) der großen Regierungspartei nahe steht oder nicht.
Seite geändert am 19 Oktober, 2005 / Home / Kontakt: hietzing@gruene.at, Tel. 4000 / 81 832 |