Die Grünen

Mittwoch, 3. Dezember 2014

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Bezirksrat Mag. Gerhard Jordan (GRÜNE) stellt in der Sitzung der Bezirksvertretung Hietzing am 24. Februar 2010 folgende

ANFRAGE
an den Herrn Bezirksvorsteher
betreffend den geplanten Abriss des Julien-Hofs, Lainzer Straße 147

1.  Ist Ihnen bekannt, dass der Julien-Hof demnächst abgerissen werden soll?

2.  Was werden Sie konkret gegen diese aus rein finanziellem Interesse und trotz einer zugesagten Förderung von fast 40.000 € offensichtlich geplante Teil-Zerstörung des alten Lainzer Ortskerns unternehmen?

3.  Haben Sie Verständnis für die wirtschaftlichen Argumente, obwohl das angebliche Hindernis für eine Sanierung, das benachbarte "Café Lainz", seit Jahren abgerissen ist, ebenso wie die beiden Nebentrakte des Gebäudes, und somit zur Liegenschaft des Julien-Hofs nunmehr ohnehin größere benachbarte (gewinnbringend verwertbare) Freiflächen gehören?

BEGRÜNDUNG

In der Sitzung des Bauausschusses am 15. Februar 2010 wurde darüber informiert, dass der 1884 errichtete Julien-Hof in der Lainzer Straße 147, eines der interessantesten Gebäude des Lainzer Ortskerns, aus "wirtschaftlichen Gründen" abgerissen werden soll.
Der Julien-Hof war bereits am 5. Dezember 2001 Gegenstand einer Anfrage der GRÜNEN (S-17-129/01). Damals war die (mündliche) Antwort, dass ein Revitalisierungsprojekt an den Forderungen des Besitzers des benachbarten "Café Lainz" scheitere und ein Schlichtungsverfahren im Laufen sei. - Dieses Problem ist durch den inzwischen erfolgten Abriss des "Café Lainz" seit Jahren gelöst und kann nicht mehr als "Ausrede" dienen. Gegen den Verfall des Julien-Hofs wurde jahrelang nichts unternommen.

Am 19. Mai 2009 fand eine Beiratssitzung des Altstadterhaltungsfonds statt, bei der ein "Abbruchsansuchen wegen Unwirtschaftlichkeit der Instandsetzung" behandelt wurde. Durch den Einsatz von Gemeinderätin DI Sabine Gretner (GRÜNE) wurde eine Summe von 39.368,24 € als "Förderung zur Brechung der Unwirtschaftlichkeit" mehrheitlich beschlossen.
Dem Wortlaut des Akts sind auch klare Argumente für die Erhaltung des in einer Schutzzone gelegenen Julien-Hofs zu entnehmen:

"Die MA 19 spricht sich in ihrem Gutachten vom 24.02.2006 für die Erhaltung des Gebäudes aus. (...)  Das einstöckige Wohnhaus wurde 1884 von Baumeister Wambacher für Herrn Weiner erbaut, 1896 und 1907 erfolgten Umbauarbeiten. Die historistische Straßenfassade ist reich gegliedert, der Mittelrisalit mit Balkon über dem Eingangstor ist durch einen turmartigen Aufbau betont. Die ursprüngliche Verzierung und architektonische Gliederung der Fassade im Obergeschoss sowie das romantisch dekorierte Dach sind relativ gut erhalten. Die Erdgeschoßzone wurde durch spätere Umbauten - Geschäftslokale verändert.  Gegenständliches Gebäude ist ein wesentlicher Teil der Schutzzone Lainz. Der Straßentrakt bildet gemeinsam mit den Nachbarhäusern in der Lainzer Straße Nr. 143 und 145 sowie im Fasangartengasse 1 eine für das örtliche Stadtbild charakteristische Straßenzeile.  Gemäß § 60 (1) Lit. d. BO kann einem Abbruch nicht zugestimmt werden, da an der Erhaltung des Gebäudes infolge seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild Interesse besteht und es seiner Ausführung, seinem Charakter und Stil nach den benachbarten Gebäudes in derselben oder gegenüberliegenden Häuserzeile angeglichen ist. Seine vollständige Erhaltung ist im Sinne der §§ 85 und 60 BO zu gewährleisten. (...)  Es wird darauf hingewiesen, dass bereits 1993 seitens der MA 19 ein Gutachten erstellt wurde. Auch damals wurde dem Abbruch der Flügelbauten zugestimmt, vor allem in Hinblick darauf, eine Sanierung des Hauptgebäudes zu erleichtern."

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Mündliche Antwort des Bezirksvorstehers:
Von den Eigentümern wurde mir versichert, dass der Julien-Hof nicht abgerissen wird. Im Bauausschuss wurde lediglich über die Sitzung des Altstadtbeirats referiert.

 

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