Die Grünen

Mittwoch, 3. Dezember 2014

hietzing.gruene.at/bezirksvertretung/antraege_und_anfragen_092009/antrag_kein_verkauf_des_afritschheimareals_und_schutz_der_gruenflaechen_s159409

Sitzung der Bezirksvertretung Hietzing am 30. September 2009

BV-Stv. Dorothea DRLIK, ÖVP  *)
BR Mag. Gerhard JORDAN, GRÜNE
BR Ing. Mag. Friedrich UNTERWIESER, SPÖ
BRin Andrea DIAWARA, GRÜNE
BR Walter SCHLAGER, ÖVP
BR Dr. Michael GORLITZER, ÖVP

ANTRAG

Die zuständigen Stellen der Stadt Wien werden aufgefordert,
-  die Liegenschaft des "Afritsch-Heims" beim Hörndlwald (EZ. 814, Kat. Gem. Auhof) nach Auflösung der Baurechtsvereinbarung mit der "Volkshilfe Österreich" keinesfalls zu verkaufen,
-  die bestehenden Grünflächen und den Natursportplatz zu schützen und in der bestehenden Form zu erhalten,
-  die Verwendbarkeit (Sanierung) einzelner Bauteile des Afritsch-Heims zu prüfen,
-  Nachnutzungen ausschließlich für soziale und nicht-spekulative Zwecke zu prüfen.

BEGRÜNDUNG

Die Anlage liegt im Hörndlwald, der ursprünglich ein Teil des Lainzer Tiergartens war. Im Gegensatz zu anderen außerhalb von dessen Mauer gelegenen Gebieten wurde er nach dem Ersten Weltkrieg nicht gerodet und verbaut, sondern blieb erhalten. Der vornehmlich aus Eichen bestehende Wald ist als Naherholungsgebiet beliebt, da hier im Gegensatz zum Lainzer Tiergarten kein Hund- und Fahrradverbot besteht und der bestehende Natursportplatz ohne Entgelt für die Bevölkerung zur Verfügung steht.
Das nach dem ehemaligen Wiener Stadtrat und Innenminister Josef Afritsch (1904 - 1964) benannte Heim im Hörndlwald in Hietzing wurde zwischen 1949 und 1953 von dem Architektentrio Adolf Hoch, Rudolf Böck und Julius Bergmann errichtet.
Die Anlage wurde im Jahre 1952 der Wiener Volkshilfe zur Nutzung übertragen. Mit dieser Übertragung ging eine Baurechtsvereinbarung einher, wobei der Bauvertrag bis 31. Dezember 2029 abgeschlossen wurde. Mit 7. Juli 1987 wurden mit einem Schenkungsvertrag alle Rechte und Pflichten bzgl. des Afritsch-Heimes an die Österreichische Volkshilfe übertragen. Weder die Wiener noch die Österreichische Volkshilfe konnten ihren aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen zur Erhaltung und Instandhaltung des Gebäudes nachkommen. Die Anlage steht seit Jahren leer und befindet sich in einem sehr schlechten Erhaltungszustand. Das Baurecht soll nun vor Ablauf der eigentlichen Laufzeit mit 31. Dezember 2010 aufgelöst werden, wobei der Österreichischen Volkshilfe eine Entschädigung von EUR 450.000,- zugesprochen wird. Weiters wurde auch die Räumung der Franziska-Fast-Wohnanlage für Asylwerber vereinbart. Wenn das Afritsch-Heim nicht mehr saniert werden kann und abgerissen werden muss, so darf das Areal keinesfalls veräußert werden, sondern das Gebiet muss der Natur zurückgegeben werden und als Naturschutzgebiet frei zugänglich bleiben.


*)  Durch Manipulation und ohne Mehrheit in der Bezirksvertretung nachträgliche Umreihung der AntragstellerInnen durch die und zugunsten der ÖVP.

Einstimmig angenommen

 

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