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Mittwoch, 3. Dezember 2014

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Vorrang des öffentlichen Verkehrs?

23.11.2012 21:47

 

Vorrang des öffentlichen Verkehrs?

 

Dieses Bild aus Hietzing zeigt, dass hier der Vorrang des öffentlichen Verkehrs durch die Parksituation unmöglich ist. Der hier gezeigte Stau findet praktisch zu allen Tageszeiten statt. Der Stau nach der stadteinwärts befindlichen Ampel kommt hingegen fast nur in den Stoßzeiten vor. Diese Stelle ist zum Parken höchst ungeeignet. Einzelne können sich zwar darüber freuen, gerade einen Parkplatz zu finden, viele andere Male werden sie dieses Glück jedoch nicht haben.

Auch die lokale Wirtschaft braucht die Parkplätze nicht, denn die meisten KundInnen kommen entweder zu Fuß, per Straßenbahn oder sie müssen ohnehin woanders parken. Durch ein Halteverbot könnte die Fahrbahn neben der Gleisanlage verlaufen, die Ampelschaltung durch öffentliche Verkehrsmittel würde möglich und sinnvoll. Im Endeffekt profitieren sowohl die Straßenbahn als auch die AutofahrerInnen von der Beseitigung der Staufalle. Um also den Vorrang des öffentlichen Verkehrs umzusetzen, sollten nach und nach in  dichter verbauten Gebieten Parkplätze auf den Straßen durch Parkplätze in Garagen ersetzt werden. Natürlich gibt es Gegenden, in denen das auch längerfristig nicht notwendig sein wird.

Punkto Vorrang des Schwächeren haben sich die Zustände sehr verbessert. Natürlich auch nicht zu 100 Prozent, aber die Rücksichtnahme von AutofahrerInnen auf FußgängerInnen wird zusehends besser.

Für den Verkehr im Stadtgebiet sollten zwei Regeln gelten:
•    Der öffentliche Verkehr hat absoluten Vorrang, außer gegenüber Einsatzfahrzeugen.
•    Die schwächeren VerkehrsteilnehmerInnen haben Vorrang gegenüber dem stärkeren.



 

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